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Logbuch

Neuer §14a EnWG legt Grundstein für Smart-Meter-Rollout

Das neue Gesetz zum Smart-Meter-Rollout tritt ab 01. Januar 2024 in Kraft. Änderungen am § 14a EnWG und Vorgaben der Bundesnetzagentur sichern die zügige Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz und ermöglichen Kosteneinsparungen für Haushalte.
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Aline Reifenroether

30. November 2023

Nach langen Verhandlungen wurde am 23. und 27. November 2023 beschlossen, dass das neue Gesetz zum Smart-Meter-Rollout und zur Entwicklung intelligenter Netze ab dem 01. Januar 2024 in Kraft tritt. Durch eine Änderung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die damit einhergehende detaillierte Ausgestaltung durch die Bundesnetzagentur im Dezember 2023 wird sichergestellt, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden. 

Um das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen zu vermeiden, regeln §14a EnWG und die dazu ergangenen Beschlüsse der Bundesnetzagentur den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Stromspeichern, Wärmepumpen, Wallboxen und Klimageräten bei der Entnahme von Strom aus dem Niederspannungsnetz.

Laut Gesetz müssen alle Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher, die mehr als 4,2 kW erzeugen, vom Netzbetreiber auf 4,2 kW gedimmt werden können. Das bedeutet, dass die Haushalte einen Smart Meter benötigen. Weitere Informationen zum Gesetz finden sich in unserem FAQ.

Die Steuerbarkeit der Anlagen wird mit einem reduzierten Netzentgelt von durchschnittlich 140 € pro Jahr an die Haushalte vergütet. SpotmyEnergy ermöglicht zusätzliche Einsparungen für Haushalte durch die Optimierung des Verbrauchsverhaltens mit dem eigenen Energiemanager und den passenden dynamischen Stromtarifen.

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